1) Hierzu gehören insbesondere Scheidung, Trennungs- und
nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Anfangsvermögen,
Endvermögen, Vermögensauseinandersetzung, Gütertrennung, Ehevertrag,
Trennungsvereinbarung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehewohnung, Vereinbarungen für
unverheiratete Paare, Sozialhilferegress
Fortbildung wird groß
geschrieben! Seit der Verleihung der
Fachanwaltsbezeichnung habe ich die nach der Berufsordnung für
die Aufrechterhaltung der Bezeichnung erforderliche
Fortbildung konsequent durchgeführt und die
Mindestanforderungen (10 Zeitstunden pro Jahr) dabei regelmäßig bei weitem
übertroffen, so dass mich die Bundesrechtsanwaltskammer berechtigt hat, die
Bildmarke
"Qualität durch Fortbildung" zu führen.