Rechtsanwalt in Hagen seit dem 7. Januar 1987
   Fachanwalt für Familienrecht 1)
   Schwerpunkte: Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
   Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
des Deutschen Anwaltvereins
   Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags e.V.


1) Hierzu gehören insbesondere Scheidung, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Anfangsvermögen, Endvermögen, Vermögensauseinandersetzung, Gütertrennung, Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehewohnung, Vereinbarungen für unverheiratete Paare, Sozialhilferegress

Fortbildung wird groß geschrieben! Seit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung habe ich die nach der Berufsordnung für die Aufrechterhaltung der Bezeichnung erforderliche Fortbildung konsequent durchgeführt und die Mindestanforderungen (10 Zeitstunden pro Jahr) dabei regelmäßig bei weitem übertroffen, so dass mich die Bundesrechtsanwaltskammer berechtigt hat, die Bildmarke "Qualität durch Fortbildung" zu führen.

Selbstverständlich bin ich in der Lage, Sie bundesweit vor sämtlichen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen zu vertreten.